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Überwachungsstelle nach Art 41 DSGVO

Mit dem 1. Oktober 2020 wurde lawvision information systems GmbH als externe Überwachungsstelle nach Art 41 DSGVO von der österreichischen Datenschutzbehörde akkreditiert. lawvision agiert somit als Überwachungsstelle im Sinne der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) für den Code of Conduct (CoC) / Verhaltensregeln der BABE (Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen).

lawvision akkreditierte Überwachungsstelle nach Art 41 DSGVO

Aufgabe der Überwachungsstelle ist im Sinn der Datenschutzgrundverordnung u.a. die Prüfung und Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln. Im konkreten Fall sind dies die Verhaltensregeln der BABE ("Code of Conduct zum Datenschutz der Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen") sein.

Richtlinien zum Streitbeilegungsverfahren

Was bedeutet die Auditierung von Unternehmen ?

Mit der Akkreditierung als Überwachungsstelle im Sinn der Artikel 41 Datenschutzgrundverordnung können nun Audits direkt durch die dem BABE-CoC unterworfenen Unternehmen bei lawvision beauftragt werden. Die entsprechenden in der DSGVO vorgesehenen Audits können dann von lawvision entsprechend durchgeführt werden. Nach einem erfolgreich absolviertem Audit wird ein entsprechendes "CoC-Gütesiegel/Zertifikat" ausgestellt, dass für das geprüfte Unternehmen einen unabhängigen Nachweis darstellt, dass die vereinbarten Verhaltensregeln die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung ordnungsgemäß eingehalten werden.

Die Vorteile eines Audits

Für auditierte Unternehmen ergeben sich damit zwei große Vorteile:

Zum einen ist es ein klarer Qualitätsnachweis für künftige und bestehende Auftraggeber, der zunehmend insbesondere bei Ausschreibungen und Vergaben eingefordert wird.
Zum anderen dient es auch der eigenen Sicherheit, dass man weitgehend vor drakonischen Strafen, bis zu EUR 20 Millionen geschützt ist.

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