Das österreichische Grundbuch
Das österreichische Grundbuch ist ein von den österreichischen Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Liegenschaften (Grundstücke) und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden.
Ins Grundbuch können folgende Rechte eingetragen werden:
- das Eigentumsrecht,
- das Wohnungseigentumrecht,
- das Pfandrecht,
- Servitute und Dienstbarkeiten bzw.
- Reallasten
- Baurechte.
- Anmerkungen und Ersichtlichmachungen auf bestimmte rechtlich erhebliche Tatsachen
Aufbau
Das Grundbuch besteht in Österreich aus dem sog. "Hauptbuch" (dem eigentlichen Grundbuch), in dem die aktuellen Eintragungen im Grundbuch enthalten sind. Ferner aus dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (sog. "Löschungsverzeichnis"), in das vollständig oder auch nur teilweise gelöschte sowie gegenstandslose Eintragungen aus dem Hauptbuch übertragen werden können, und schließlich der Urkundensammlung. Die Urkundensammlung ist die Sammlung der Urkunden, die die rechtliche Grundlage für die Eintragungen im Grundbuch darstellen, wie zB der Kaufvertrag beim Erwerb des Grundeigentums.
Neben dem Hauptbuch gibt es noch Hilfsverzeichnisse, nämlich
- das sog. Grundstücksverzeichnis (dieses enthält für jede Katastralgemeinde (KG) die Grundstücksnummern (GST-Nr)),
- das sog. Anschriftenverzeichnis (dieses enthält für jede Ortsgemeinde die jeweiligen Grundstücksanschriften) und
- das sog. Personen- oder Namensverzeichnis (dieses enthält für jedes Bundesland die Namen und Anschriften der im Grundbuch eingetragenen Eigentümer).
Alle diese Verzeichnisse führen die sog. Einlagezahl (EZ) an, unter der das betreffende Grundstück bzw. der betreffende Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird.